Durchführung von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung entsprechend BBodSchV 4. Teil § 6 und Anh. 3.
Gutachterliche Überwachung von Sanierungsmaßnahmen entsprechend 3. T., § 5 BBodSchV.
Koordination von Transport und Verwertung/Entsorgung von Bodenaushub über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
Beweissicherungsbeprobung nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation der Maßnahmen und des Entsorgungsweges.
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